Fortuna Hotelmanagement GmbH  
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Tätigkeit der FORTUNA Verwaltungs- und Beratungs- GmbH für Hotels erfolgt im Rahmen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei soll die Einbeziehung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber einem gerechten Ausgleich der gegenseitigen Rechte und Pflichten dienen.

1. Behandlung von Angeboten, Rentabilitätsberechnungen, Beratungsaufträgen etc.
a) Angebote, Ausarbeitungen und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der FORTUNA weitergeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe des vereinbarten Beraterhonorars.
b) Die von der FORTUNA erstellten Ausarbeitungen wurden nach bestem Wissen und den zur Verfügung gestellten Informationen erarbeitet. Diese Ausarbeitungen sind keine Garantie für die Realisierung der Budgetzahlen, wie Umsätze, Kosten und Gewinn, sondern ein best estimate.
c) Die Ausarbeitungen wie Budget, Expertisen etc. der FORTUNA stellen kein Angebot oder ein keinen Vertrag, in Teilen oder im Ganzen dar. Für Verträge gelten ausschließlich die Vertragsformulare der FORTUNA.

2. Vertragsabschluß
a) Verträge benötigen die Schriftform zur Erlangung der Wirksamkeit. Es gelten ausschließlich die Vertragformulare der FORTUNA.
b) Die Parteien sind angewiesen vor juristischen Auseinandersetzungen einen gütliche Einigung wie folgt herbei zu führen;
Unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, eines Beigeordneten der Industrie- und Handelskammer wird eine Lösung gesucht, welche den Bestimmungen des Vertrages entspricht bzw. am nächsten kommt und eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen

3. Vergütung
a) Ist im Vertrag nicht ausdrücklich eine Gesamtsumme für den erteilten Auftrag definiert, so gelten die Tagessätze der FORTUNA für die Vertragsdauer, bzw. den benötigen zeitlichen Aufwand. Die FORTUNA hat hierüber einen Stundennachweis zu führen.

b) 50 % der definierten Gesamtsumme lt. Vertrag, bzw. 50 % des geschätzten Zeitaufwandes mal Tagessatz sind vor 14 Tage vor Vertragsbeginn fällig.

c) Die FORTUNA kann ohne setzten einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen ist, unbenommen einer Geltendmachung eines Schadens.

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

FORTUNA ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner beratend tätig zu werden.

5. Auftragsdauer
a) Die Auftragsdauer ist bei Aufträgen mit definierter Gesamtsumme bereits im Vertrag definiert.
b) Bei Aufträgen mit Tageshonorar gibt die FORTUNA eine Schätzung des zu erwartenden Zeitaufwandes bereits im Vertrag bekannt. Eine 10 % höherer Aufwand muss vom Auftraggeber akzeptiert werden. Ein darüber hinausgehender Aufwand, kann nach vorzeitiger u. vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber, und dessen Zustimmung geltend gemacht werden. Eine Erhöhung des Aufwandes ohne Rücksprache muss vom Auftraggeber nicht akzeptiert werden.

6. Haftung
a) Die von der FORTUNA erstellten Ausarbeitungen wurden nach bestem Wissen und den zur Verfügung gestellten Informationen Dritter erarbeitet. Diese Ausarbeitungen sind keine Garantie für die Realisierung der Budgetzahlen, wie Umsätze, Kosten und Gewinn, sondern ein best estimate. Ein Anspruch auf erreichen der Ziel, bzw. eine Geltendmachung eines Schadens besteht nicht
b) Die FORTUNA haftet nur für groben Vorsatz.

7. Verschwiegenheitspflicht

Selbstverständlich, ist mit Abschluss des Beratervertrag eine Verschwiegenheits- und Konkurrenzschutzerklärung, seitens der FORTUNA verbunden.

8. Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden,

a) über das Vermögen des anderen Vertragsteiles die Insolvenz, bzw. Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, etc. Mangels Masse abgelehnt wird.

b) der andere Vertragsteil seinen Gläubigern sein Vermögen zur Abwendung der Insolvenz zur Verfügung stellt.

c) der andere Vertragsteil seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder schlecht erfüllt hat, und trotz schriftlicher Abmahnung seiner Verpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nachkommt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung wie in § 3 a + b + c nicht nachkommt.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien Reutlingen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Anderweitige Vereinbarungen

Bedürfen der Schriftform, auf den Vertragsformularen der FORTUNA und sind jeweils in doppelter Ausfertigung zu erstellen. Nebenabreden oder mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit

 

 

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